Im Erbrecht geht es darum, dem Willen des Erblassers Rechnung zu tragen. In Bad Kreuznach helfen wir Ihnen bei Pflichtteilsansprüchen und Konflikten in Erbengemeinschaften. Zu Fragen zu Erbschaftssteuern und zu Nachfolgeregelungen für Unternehmen berät unsere Kanzlei ebenfalls.
Eine Beratung zum Erbrecht bei Weißmann + Kilzer in Bad Kreuznach bietet Ihnen folgende Vorteile:
- persönliche Beratung
- umfassende Betreuung auf Augenhöhe
- schnelles Erstgespräch
- professionelle Unterstützung
Eine frühzeitige Regelung des Nachlasses kann viele Konflikte nach dem Erbfall verhindern. Deshalb ist es wichtig, entsprechende Überlegungen unter Zuhilfenahme einer anwaltlichen Beratung zum Rechtsgebiet Erbrecht in Bad Kreuznach zu treffen. Ziel ist es, das Erbe durch den Erblasser vor dem Ableben in seinem Sinne zu regeln. Dabei geht es darum, Vermögen zu erhalten sowie Sorge für Familienangehörige über den Tod hinaus zu tragen. Ist das Erbe nicht geordnet oder ruft es Enttäuschungen unter den Erben hervor, kann es schnell zu Streit kommen. Unser Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen, dies zu vermeiden und Ansprüche in Bad Kreuznach für Sie durchzusetzen.
Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes in Bad Kreuznach
Generell können Eltern ihre Kinder enterben. Das Erbrecht sieht vor, dass beispielsweise durch ein „Berliner Testament“ zunächst der verbliebene Ehegatte in Bad Kreuznach Alleinerbe wird. Setzt der Erblasser per Testament einen Alleinerben ein, hat er praktisch alle anderen Erben ausgeschlossen. Nahe Angehörige wie Ehepartner oder Kinder haben nach dem Erbrecht jedoch Anspruch auf einen Teil des Vermögens in Bad Kreuznach. Dies gilt auch, wenn sie vom Erblasser ausdrücklich nicht bedacht werden sollen. Zu den Kindern, denen ein Erbe zusteht, gehören auch adoptierte Kinder. Sie alle haben einen Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes. In Bad Kreuznach beraten wir Sie gerne ausführlich dazu.
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Was regelt die Erbfolge in Bad Kreuznach?
Jede Person kann das Erbe selbst ordnen. Der Gesetzgeber bestimmt nur dann die Reihenfolge der Erben, wenn die Erbfolge nicht durch ein Testament geregelt ist. Das entsprechende Erbrecht legt das Bürgerliche Gesetzbuch fest. Die Anwälte unserer Kanzlei in Bad Kreuznach klären gern mit Ihnen, ob Sie erbberechtigt sind. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und setzen Sie Ihre Interessen durch. Im Sinne des Erblassers ist es meist besser, mithilfe eines Rechtsanwalts ein Testament entsprechend dem Erbrecht mit Erbfolge in Bad Kreuznach aufzusetzen.
Mit einem Erbvertrag in Bad Kreuznach den Nachlass regeln
Häufig regeln die Deutschen ihr Erbe in einem Testament, aber das Erbrecht sieht auch noch andere Möglichkeiten vor. So besteht außerdem die Option, einen Erbvertrag bei uns in Bad Kreuznach abzuschließen. Im Vergleich zu einem Testament bietet er den Erben mehr Sicherheit. Denn während ein Testament durch den Erblasser jederzeit widerrufen werden kann, ist ein Erbvertrag nicht ohne Einverständnis aller Vertragspartner änderbar. Über uns können Sie in Bad Kreuznach einen rechtlich sauberen Vertrag mit den potenziellen Erben schließen. Beachten Sie, dass der Pflichtteil aus dem Erbrecht in Bad Kreuznach vom Vertrag ausgenommen ist.
Unsere Kanzlei bietet Ihren bei Fragen zum Erbrecht in Bad-Kreuznach folgende Leistungen:
- umfassende Beratung in Erbrechtsfragen
- rechtssicheres Aufsetzen und Vollstrecken von Testamenten und Erbverträgen
- Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche
- Unterstützung bei der Umsetzung von Nachfolgeregelungen für Unternehmen
- anwaltliche Unterstützung bei Streitigkeiten zum Erbe