Unser Honorar berechnen wir grundsätzlich sowohl für den außergerichtlichen sowie gerichtlichen Bereich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Höhe der einzelnen Gebührenwerte richtet sich nach dem Streitwert.
Für reine Beratungen sind nach gesetzlicher Vorschrift Gebührenvereinbarungen zu treffen, d.h. pauschal oder durch Stundensätze, die zwischen 100 EUR und 250 EUR netto liegen. Diese Abrechnungsmöglichkeit besteht auch im übrigen.
Ferner kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Beratungs- und Prozesskostenhilfe aus der Staatskasse beantragt werden.
Sofern gesetzlich zulässig werden wir versuchen, die Kosten beim Schuldner/Gegner beizutreiben.